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 Biberkeller 1926
Biberkeller 1936
 Biberkeller vor Umbau 1968
 Umbau 1968
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Besitzverhältnisse des Wildemann Kellers (seit 1872: Biberkeller) [Häuserbuch der Kreisstadt Biberach von Carl Kleindienst Biberach 1961]
Wirte bzw. Gastgeber im Wildenmannkeller:
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1736
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Johann Georg Kolesch [Wildemannwirt: Wirtschaft mit Bräuhaus in der Ehinger-Tor-Str. 14]
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1739
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Bau des Felsenkellers = Wildemannkeller durch Christoph Knecht [Storchenwirt]; er verunglückt dabei tödlich
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1769
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Johannes Kolesch [Wirtschaft und Bräustatt einschließlich Felsenkeller]
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1799
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Johann Georg Schultheiss [Schwiegersohn]
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1802
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Mathias Ruppert
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1824
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Justin Friedrich Ruppert [Sohn des Mathias Ruippert]
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ca. 1850
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Bau der Bierhalle [heutige Gaststätte Biberkeller] (Schätzung aus dem Jahr 1942)
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1857
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Christoph Ruppert
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1872
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Verkauf des Wildemannkellers an Karl Friedrich Handtmann [Bierbrauer und Brauereibesitzer Gaststätte zum Biber] --> Umbennung in Biberkeller!
Auszug aus dem Kaufvertrag: - 2-stöckiges Schenkhaus am Gaisenthal mit Felsenkeller zum Lagerbier und kleinem Schenkkeller - Oedung und Schenkplatz teilweise mit Bäumen besetzt und mit 1 Kegelbahn - Gemüsegarten am Haus und weiteren Garten, Gras- und Baumgarten
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Weitere Fakten:
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1927
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starkes Gewitter mit Hagelschlag und Wirbelsturm; eine große Linde am Musikpodium wird umgerissen
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1936
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Bau einer Stützmauer
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1938
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Bau der Toiletten = Remise
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1938
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Plan zum Neubau des Biberkellers als kleine Gaststätte für Ganzjahresbetrieb (damals Schenkhaus vor dem Felsenkeller), der jedoch wegen der Kriegsvorbereitungen nicht zur Durchführung kam
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1956/57
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Abbruch des vor dem Felsenkeller befindlichen Schenkhauses durch Sprengung (Annahme: gleichzeitig Einstellung der Herstellung des Eises an den Eisgerüsten im Winter)
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1967/68
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Umbau der aus Holz gebauten Biberhalle = heutige Gaststätte Biberkellers
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1971
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5 Birken und 2 Linden werden gepflanzt
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 Biberacher Sommerkeller [Lithographie von Volz 1848, Original im Museum Biberach]
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Hintergründe
Bierkeller:
Die leichte Verderblichkeit des früher gebrauten Bieres machte die Lagerung in kühlen, in den Nagelfluh gegrabenen Kellern notwendig. Nach der Entfestigung der Stadt zu Anfang des 19. Jahrhunderts entstanden bei ihnen beliebte Sommerwirtschaften. Lithographie von Hermann Volz aus dem Jahre 1846 bildet neun Wirtschaften ab: Lautenkeller, Paradieskeller, Schwanenkeller, Wildenmann Keller [heute Biberkeller], Mohrenkeller, Waldhorn Zwiebel, Königskeller, Tannenkeller, Hasenkeller. Beim Biberkeller, dem einstigen Wildenmann Keller, befanden sich früher Schießmauern, auf die an den Festen aus dem Schwanenkeller geschossen wurden; 1810 wurden sie auf Abbruch verkauft.
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 Felsenkeller nach einem Plan von Architekt Gaupp 1967
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Felsenkeller:
Mit schweren Bonzenwagen wurde das halbfertige Bier vom Sudhaus in den Gärkeller transportiert. Die Felsenkeller waren in die Nagelfluhformation hineingesprengt worden. Sie haben durch ihr gleichmäßig kühles Klima die Voraussetzung für einen geregelten Gärprozeß.
Eisgerüste:
Auf dem Gartengrundstück oberhalb des Felsenkellers bestanden zwei Holzgerüste zur Herstellung von Eis in den Wintermonaten. Da es früher keine elektrischen Kühlschränke gab wurden an kalten Wintertagen die Holzgerüste mit Wasser besprüht, so dass sich Eis bzw. große Eiszapfen bilden konnten. In wenigen Tagen hatten sich an den Holzgerüsten massive meterhohe Eiszapfen gebildet. Wenn sich genügend Eis gebildet hatte musste das Eis von den Bierbrauern abgeschlagen werden. Anschließend wurden die großen Eiszapfen in die Löcher (etwa 3 Stück) in den Felsenkeller geworfen. Da die Temperatur in den Kellern (es war der hinterste Keller) relativ kühl ist konnte das Eis bis zu den Sommermonaten verwendet werden. Es diente zum Kühlen des Biers für die Kunden bei Festen. Später wurde Kunsteis mit einer speziellen Eismaschine hergestellt. Dadurch war es möglich große Mengen an Stangeneis zu produzieren. Verwendung fand dies u.a. für die Kühlschränke der Bierkunden.
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 Anzeige bzgl. der Gewerbeausstellung 1900
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Anekdoten [Beitrag aus Zeit und Heimat 1931]:
Geschichte der Schützengesellschaft Biberach aus dem evangelischen Archiv [von E. Springer]
In den Jahren 1776/1777 griffen die Streitigkeiten wieder aufs Konfessionelle über. Es handelte sich dabei um die Frage des Ausschankes von Bier im Schützen- und Schwanenkeller, sowie der Enteignung eines Platzes, welcher der Schwanenwirt zur Vergrößerung seines Gartens von dem Platz beim Schützenhaus der Stadt abgekauft hatte.
Aus der Beschwerdeschrift des evangelischen Rates 1776/77 sei hierüber Folgendes entnommen :
„Seit mehr als 50 Jahren ist es her , daß jeder Bierbrauer, der vor den Toren einen schicklichen Platz, einen sogenannten Felsenkeller zu guter Auferhaltung seines Sommer- oder Braunbiers hat, berechtigt ist, vor diesem Keller vor welchen meist Tische und Bänke unter Bäumen erbaut sind , das Bier von Sommer-Johannis an auszuschenken.“ Dieses Recht haben auch die beiden Schützenwirte, welche alle Jahre aus der Mitte der Bierbrauer von den beiden Schützengesellschaften erwählt werden. Diese haben nicht nur das Recht des Bierausschankes, sondern es darf der betroffene Schützenwirt die Mitglieder seiner Gesellschaft mit allen Arten von Speis und Trank bedienen. Er darf am Schießtag in dem zu diesem zwecke erbauten Schützenhaus seine Wirtschaft den Ganzen Sommer über führen
Die beiden Schützenwirte (ein evangelischer und ein katholischer) fühlten sich durch den Wettbewerb des unmittelbar an den Schützenkeller anstoßenden Schwanenwirts und des Wildemannwirts Kolesch (jetzt Biberkeller), der seinen Keller etwa 600 Schritte entfernt auf der entgegengesetzten Seite des Schützenbergs hat, beeinträchtigt. Sie brachten es soweit, dass dem Schwanen- und dem Wildmannwirtenwirt das Wirken an den Sonn- und Montagen verboten wurden, was natürlich auch den Beifall der übrigen Wirte, die keine Felsenkeller besaßen, fand. [1748]
Im Jahre 1766 wurde dann diese Einschränkung wieder aufgehoben
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